Twitter ist irgendwie das bessere Oberseminar :D.
— Charlotte Jahnz (@CJahnz) 7. Juli 2015
Daniel Meszner (@meszner) betreut gerade den Twitter-Account der AG Digitale Geisteswissenschaften des Verbands der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (@digiw) und führt eine Twitter Umfrage über die “drei wichtigsten (digitalen) Tools für die Forschung” durch. Für mich hat sich neben Evernote (Über das Tobias Jakobi (@historytoby) einen schönen Beitrag geschrieben hat.) mittlerweile Twitter zu einem wirklich mächtigen Werkzeug entwickelt, dass ich anderen meist mit dem Leitfaden von Mareike König (@Mareike2405) näherbringe. Auf meine Masterarbeit und diesen Blog hat Twitter durchaus Einfluss, wie ich in diesem Beitrag aufzeigen möchte.
Ein massives Problem, dem ich bisher beim Bloggen über die Masterarbeit gegenüberstehe, ist die Frage, wie viel ich eigentlich hier veröffentlichen darf. (Weil ich nicht weiß, welche Probleme mir das Prüfungsamt der Uni Bonn, meine Betreuer oder andere Institutionen bereiten könnten.) Deswegen finden sich bislang auch eher Beiträge, die sich auf einer (sicheren?) Metaebene mit der Arbeit beschäftigen, was für mich aber letzten Endes unbefriedigend ist. (Über die offene Wissenschaft hatte ich ja schon geschrieben.) Meine Vorstellungen sind dahin gehend, einen großen Teil meines Quellenbestandes, den mir die Selke GmbH aus dem Bundesarchiv geliefert hat, hier zu veröffentlichen.
Ein Telefonat mit dem Bundesarchiv führte relativ schnell auf die “Verordnung über Kosten beim Bundesarchiv“, genauer gesagt zur Anlage des § 2: IV. Wiedergabe von Archivgut und dem hier relevanten Punkt 3., der “Einblendung in Onlinedienste je Reproduktion”, die mit 25,56€/Woche veranschlagt werden. – Offene Wissenschaft ist so nicht möglich. Ein sicherer Lösungsweg wäre wohl, einfach alles “abzutippen”. – Allein das Urteil des OLG Hamm gegen einige Mitglieder der Organisation umfasst schon 48 Seiten, mein gesamter Quellenbestand über 1000. Somit bliebe wohl noch die Hilfestellung durch OCR-Verfahren, was aber ziemlich zeitraubend ist. Ich bin mir nicht sicher, ob Pascal Föhr (@PFHist) das meinte, als er ein Bild präsentierte, welches das “Dilemma der (Geschichts-)Wissenschaft” visualisieren sollte. – Frustrierend ist es jedenfalls.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Christian Günther (20. Juli 2015). Ein Problem der offenen Wissenschaft? – Das #Bundesarchiv. Die 'Winzengruppe' Abgerufen am 30. April 2025 von https://doi.org/10.58079/vavm
5 Antworten auf „Ein Problem der offenen Wissenschaft? – Das #Bundesarchiv“
Es liegt wahrscheinlich nicht einmal an den Kosten, den ein Gerichtsprozess mit sich bringen würde. Niemand will es sich mit den Archiven und Bibliotheken verscherzen. Niemand will der Arsch sein, der den gebeutelten Archiven und Bibliotheken die letzte Möglichkeit raubt, noch irgendwo Kohle ranzuschaffen. Selbst wenn man dann vor Gericht Erfolg hat, bleibt man halt immer noch der Arsch, der Schuld daran hat, dass die hundertemillionen Stellen streichen mussten.
Wie wäre es denn, wenn man hier auf hypothesis.org den Nutzern die Möglichkeit bietet, eine Vorlage statt eines Bildes einzublenden? So wie youtube das mit den geogefickten Videos gemacht hat: “Leider ist dieses Bild auf hypothesis.org nicht verfügbar…”. In einem zweiten Schritt könnte man den Benutzern noch die Möglichkeit geben, die Bibliothek und den geforderten Betrag und ggf. die Laufzeit einzugeben, die dann in das Bild integriert werden.
Diese Lösung ist sicher charmant, würde sie doch das Ausmaß der Behinderung, die einem da auferlegt wird, deutlich machen. Dennoch kann das nur eine Spielerei sein. Die “harte” Arbeit bliebe immer noch das Entfernen solcher unsinniger Auflagen seitens der Archive. Wie gesagt, man kann sich innerhalb der bestehenden Regelungen helfen, wenn man die Ressourcen und die Kaltschnäuzigkeit dafür hat. Einige Beispiel für willkürliche Auslegung des Archivegesetzes finden sich auf gedenkort-t4.eu, ein besonders eklatanter z.B. hier: http://blog.gedenkort-t4.eu/2015/03/25/gedenkinitiative-und-archiv-keine-partner-in-schleswig-holstein/
Ignoriere das einfach. Wie Klaus Graf schon dargelegt hat, ist das eine Anmassung seitens des Bundesarchives. Selbstverständlich könnte ein schlechter Mensch einfach die Seiten anonym wo hochladen und dann von dort Screenshots beziehen.
Ein Kollege von mir retourniert solche Auflagen mittlerweile mit einem Begleitschreiben seines Anwalts. Das wirkt immer, d.h. Auflagen erweisen sich plötzlich als nichtig, Kopien dürfen überraschend gefertigt werden etc. Das lehrt mich, dass das Archivwesen auf rechtlich dünnen Grundlagen steht und man keine Verfahren riskieren möchte.
Ausführliche Stellungnahme von mir:
http://archiv.twoday.net/stories/1022461529/
Das dargestellte Problem ist sicher ein Teil des erwähnten Dilemmas. Die Wissenschaftsgemeinschaft hat keine Ahnung, wie sie ihre Ansprüche gegen die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen und Institutionen durchsetzen soll. Weder ein aktiver Lobbyismus (dafür ist man sich zu Schade), noch rechtliche Auseinanderesetzungen (wer hat das Geld dafür) kommen in Frage, also begnügt man sich mit regen Diskussionen, die vielleicht in einen Konsens führen, aber wiederum nicht durchgesetzt werden.
Bzgl. der Veröffentlichung von Bildern stellt sich die Frage, ob die Quellen bereits gemeinfrei sind. Wenn dem so sein sollte, sollte ein Bild einer solchen Quelle ohne Weiteres veröffentlicht werden können, denn es stellt (zumindest in der Schweiz) im Sinne des Urheberrechts keine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter dar (Anmerkungen o.ä. hingegen schon), was für einen Schutzanspruch eine notwendige Voraussetzung ist (selbst CC-Linzenzen sind auf einem solchen Bild nicht haltbar, da kein Recht für etwas vergeben werden kann, wo kein Recht existiert). Es wäre Zeit dies durchzusetzen… (, aber…)
Pascal Föhr (@PFHist)