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Urteile

Urteil des OLG Hamm vom 07.06.1941

Daten
Fall: 

Eugen Jungmann, Heinrich Lampe, Walter Gawehn, Emil Koch, Herbert Koch, Siegfried Drupp, Hildegard Luke, Julius Krug, Bruno Hüsing, Albert Becker, Alfred Otting, Erich Winzen, August Winzen, Helene Winzen

Gericht: 
Oberlandesgericht Hamm
Datum: 
07.06.1941
Aktenzeichen: 
5.O.Js 59-41
Entscheidungstyp: 
Urteil
Richter: 
Senatspräsident Bergmann als Vorsitzender, Oberlandesgerichtsräte Heuermann und Schryen als beisitzende Richter
Staatsanwaltschaft:
Schnell
Urkundenbeamter der Geschäftsstelle:
Justizobersekretär Höhne
Quelle:
Urteil des OLG Hamm, 5.O.Js 59-41, 07.06.1941; BArch Z/C-16222 Bd.03.

Anklage:

[…]

Urteil:

  • Eugen Jungmann (acht Jahre Zuchthaus und zehn Jahre Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte, dabei werden ihm neun Monate Untersuchungshaft angerechnet)
  • Heinrich Lampe (vier Jahre und sechs Monate Zuchthaus, fünf Jahre Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte, Verlust der Wehrwürdigkeit, ihm werden zehn Monate und zwei Wochen Unterscuhungshaft angerechnet)
  • Walter Gawehn (drei Jahre und sechs Monate Zuchthaus, fünf Jahre Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte, Verlust der Wehrwürdigkeit, dabei werden ihm sechs Monate Untersuchungshaft angerechnet)
  • Emil Koch (zwei jahre und sechs Monate Zuchthaus, fünf Jahre Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte, Verlust der Wehrwürdigkeit, dabei werden ihm neun Monate und drei Wochen Untersuchungshaft angerechnet)
  • Herbert Koch (zwei Jahre Gefängnis, dabei werden ihm elf Monate und eine Woche Untersuchungshaft angerechnet)
  • Siegfried Drupp (drei Jahre Zuchthaus, fünf Jahre Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte, Verlust der Wehrwürdigkeit, dabei werden ihm neun Monate und drei Wochen Untersuchungshaft angerechnet)
  • Hildegard Luke (vier Jahre Zuchthaus, fünf Jahre Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte, dabei werden ihr zehn Monate Untersuchungshaft angerechnet)
  • Julius Krug (zwei jahre und sechs Monate Zuchthaus, fünf Jahre Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte, Verlust der Wehrwürdigkeit, dabei werden ihm sechs Monate Untersuchungshaft angerechnet)
  • Bruno Hüsing (zwei Jahre Zuchthaus, fünf Jahre Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte, dabei werden ihm acht Monate Untersuchungshaft angerechnet)
  • Albert Becker (drei Jahre Zuchthaus, fünf Jahre Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte, Verlust der Wehrwürdigkeit, dabei werden ihm acht Monate Untersuchungshaft angerechnet)
  • Alfred Otting (zwei Jahre Zuchthaus, drei Jahre Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte; ihm werden elf Monate Unterscuhungshaft angerechnet) und Erich Winzen (drei Jahre Zuchthaus, fünf Jahre Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte, dabei werden ihm neun Monate Untersuchungshaft angerechnet)
  • August Winzen (freigesprochen)
  • Helene Winzen (freigesprochen)

Urteilsbegründung:

Die Urteilsbegründung argumentiert, dass Paul Winzen eine Verfassungsänderung mittels eines gewaltsamen Umsturzes herbeiführen wollte, also die Gewalt oder die Drohung mit Gewalt im Sinne von §80 Abs.II StGB517, den „[s]ich anders als mit Gewalt- und zwar mit brutalster Gewalt- gegenüber dem NS durchsetzen zu wollen, wäre eine leere und wahnwitzige Utopie gewesen, und dem Zeugen [Paul Winzen] schwebte, wie sein Reden, Schreiben und Handeln erkennen läßt, in politischer Beziehung alles andere als blosse Utopie vor.“1

[…]

[Warum das Urteil hier nicht vollständig einsehbar ist …]

  1. Urteil des OLG Hamm, 5 OJs 59-41, 07.06.1941, III Rechtliche Beurteilung im Allgemeinen,; BArch Z/C-16222 Bd.03., S.15, handschriftlich S. 384v. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Christian Günther (19. August 2015). Urteil des OLG Hamm vom 07.06.1941. Die 'Winzengruppe' Abgerufen am 29. April 2025 von https://doi.org/10.58079/vavp


Von Christian Günther

Ich studiere im Master-Studiengang Geschichtswissenschaft der Neuzeit an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Neben dem Studium arbeitete ich freiberuflich für das NS-DOK, das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln und begleite Besuchergruppen Dauerausstellung Gedenkstätte.

Mein thematischer Schwerpunkt liegt auf der Zeit des Nationalsozialismus. Während sich meine Bachelorarbeit mit dem Volksgerichtshof beschäftigte, vollziehe ich mit der Masterarbeit einen Perspektivwechsel.

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