Anklage:
[…]
Urteil:
Der 1. Senat des Reichskriegsgerichtes verhängte gegen den Unteroffizier Werner Engel in der Sitzung vom 16. Oktober 1942 wegen Vorbereitung zum Hochverrat, in Tateinheit mit militärischem Diebstahl, eine Zuchthausstrafe von fünf Jahren, die Wehrunwürdigkeit und den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte von fünf Jahren. Die zwei Jahre Untersuchungshaft wurden auf die Strafe angerechnet.
[Warum das Urteil hier nicht vollständig einsehbar ist …]