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2. Analysekonzept

2.1. Forschungsstand

Soll man Zeitgeschichte schreiben, „während sie noch qualmt“?[1] Diesem Leitmotiv folgend ist die grundlegende Arbeit zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus in Dortmund von Kurt Klotzbach[2] im „atmosphärischen“[3] weitaus reicher als der hier folgende Versuch, die ‚Winzengruppe‘ darzustellen. Klotzbach hatte zum Ende der 60er Jahre für seine „bahnbrechende“[4] Lokal- und Regionalstudie Zugang zu persönlichen Aussagen, die nun aufgrund des zeitlichen Abstandes nicht mehr verfügbar sind. Seine und „bis dahin hinzugewonnene Erkenntnisse der lokalen NS-Forschung“[5] sind in die Dauerausstellung und den Ausstellungskatalog der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache eingeflossen.[6]

Bislang existiert aber keine neue Überblicksdarstellung, und es sind nur wenige einschlägige Spezialstudien vorhanden.[7] Die bisher zweibändige Edition der „Lageberichte der rheinischen Gestapostellen 1934 – 1936“[8] lässt den Leser beinahe ratlos zurück, da die Struktur der Dortmunder Gestapo bisher in keiner Darstellung aufgearbeitet wurde. Das LVR-Projekt „Widerstand im Rheinland“, welches dieses seit 2009 flächendeckend mit roten „Widerstandspünktchen“ überflutet, scheint in Dortmund bisher nicht fündig geworden zu sein.[9] Dafür findet sich im „Lexikon des Widerstands 1933-1945“ ein Abschnitt über Paul Winzen und einige Mitglieder der Gruppe.[10] Insofern scheint das Thema auf den ersten Blick als gut abgedeckt. Problematisch erscheint in dem Zusammenhang jedoch der zeitliche Ablauf der Veröffentlichungen, da diese auf den von Klotzbach gewonnen Erkenntnissen beruhen und sich nur in leichten Variationen fortgepflanzt haben.[11] Die eigentlichen Erkenntnisse beschränken sich auf wenige biographische Details und einige einleitende Bemerkungen zur Gruppe selbst. Allein eine oberflächliche Sichtung der vorhandenen Akten der Staatsanwaltschaft lassen aber auf einen größeren als den bisher bekannten Personenkreis vermuten.[12]

Für den Forschungsstand der Rechtswissenschaft im NS-Staat ist zunächst festzuhalten, dass sich ihre Aufarbeitung über Jahrzehnte hinzog.[13] Frühe Veröffentlichungen von Schorn[14] und Weinkauff[15] werten die Justiz nicht als Teil des nationalsozialistischen Systems. Erst mit einem Aufsatz von Martin Broszat über die „Perversion der Strafjustiz im Dritten Reich“ von 1958, der allerdings kaum Beachtung fand[16], folgten Veröffentlichungen wie Walter Wagners Publikation „Der Volksgerichtshof im nationalsozialistischen Staat“ von 1974, die neben der Untersuchung von Lothar Gruchmann über das Reichsjustizministerium grundlegende Forschungsarbeit leistete.[17] Die darauf folgende Aufarbeitung der „Justiz im Nationalsozialismus“ war zwar außergewöhnlich umfangreich und „kaum noch zu überblicken“[18], beschränkte sich aber fast ausschließlich auf die letzten Kriegsjahre. So kam Klaus Marxen mit dem Münsteraner Forschungsprojekt „Der Volksgerichtshof: Rechtshistorische Einordnung und rechtliche Bewertung“ zu dem Fazit, dass eine Phase der „Normalität“ bis 1936 kaum Berücksichtigung findet.[19] Die Dissertationsschrift von Hans-Eckhard Niermann über die „Politische Strafjustiz im Nationalsozialismus“[20], beschäftigt sich mit dem OLG Hamm und dem Sondergericht Dortmund und stellt die einzige Arbeit zu diesem Bereich der Justiz dar.[21] Der Forschungsstand zum RKG kann grundsätzlich als gut bezeichnet werden. Sowohl auf der Makro-, wie auch auf der Mikroebene gibt es inzwischen zahlreiche Veröffentlichungen.[22] Wobei die Biografien zum weniger prominenten Personal der Gerichte ein Desiderat darstellen.[23]

Weiterlesen:  2.2. Quellenbasis und Quellenkritik

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[1] Tuchman: Wann ereignet sich Geschichte?, in: Dies.: In Geschichte denken, Düsseldorf 1982, S.31.

[2] Klotzbach: Gegen den Nationalsozialismus, S.151-157.

[3] Scholtyseck: Bosch, S.17.

[4] Schmiechen-Ackermann: Nationalsozialistische Herrschaft, S.511.; vgl. ferner aber auch Graml: Widerstand im Dritten Reich, S.9.

[5] Vgl. Schmiechen-Ackermann: Nationalsozialistische Herrschaft, S.511.

[6] Högl: Widerstand, 1933-1945, Katalog zur ständigen Ausstellung des Stadtarchivs Dortmund in der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, 2002.

[7] Vgl. hierzu auch Schmiechen-Ackermann: Nationalsozialistische Herrschaft, S.511; dort der Verweis auf ältere Arbeiten: „Graf, Hans: Die Entwicklung der Wahlen und politischen Parteien in Groß-Dortmund, Hannover etc. 1958; Knipping, Ulrich: Die Geschichte der Juden in Dortmund während der Zeit des Dritten Reiches, Dortmund 1977; De Boer, Udo/Scheer, Rolf: Kirchenkampf und kirchlicher Widerstand in Dortmund, Dortmund 1981. Als auf einen Stadtteil bezogene, aber methodisch wenig reflektierte Studie vgl. Oebel, Roger: Hombruch unterm Hakenkreuz, Dortmund o.J. (1988).“

[8] Faust/Rusinek/Dietz: Lageberichte rheinischer Gestapostellen, Band I: 1934, Düsseldorf 2012.

[9] Vgl. hierzu http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Widerstandskarte/Seiten/Widerstandskarte.aspx. (Zuletzt abgerufen am 17.07.2015)

[10] Steinbach/Tuchel (Hrsg.): Lexikon, S.244.

[11] Dass dieses Vorgehen durchaus Probleme mit sich bringt, dokumentiert Boll; vgl. ders.: Sprechen, S.195.

[12] Siehe hierzu das Kapitel: Quellenbasis und Quellenkritik.

[13] Vgl. Bästlein: Justizterror im totalen Krieg: Der Fall Dobroszczyk und die verzögerte Aufklärung der NS-Justizverbrechen, in: Fischer, Dirk (Hrsg.): Transformation des Rechts in Ost und West, Festschrift für Prof. Herwig Roggemann zum 70. Geburtstag, Berlin 2006, S.557-581. (Folgend zitiert als Bästlein: Justizterror.)

[14] Schorn: Der Richter im Dritten Reich, Geschichte und Dokumente, Frankfurt am Main 1959.

[15] Weinkauff, Hermann: Die Deutsche Justiz und der Nationalsozialismus. Ein Überblick, Stuttgart 1968.

[16] Vgl. Bästlein: Justizterror, S.558

[17] Gruchmann, Lothar: Justiz im Dritten Reich 1933-1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner, München 1988.

[18] Holtmann: Die S-J-B-Gruppe vor dem VGH, S.17.

[19] Vgl. beispielsweise: Müller: Furchtbare Juristen; Limbach, im Vorwort zu Jahntz/Kähne: Der Volksgerichtshof; Wieland: Das war der Volksgerichtshof; Bauer: Nationalsozialismus.

[20] Niermann: Die Durchsetzung politischer und politisierter Strafjustiz im Dritten Reich: ihre Entwicklung aufgezeigt am Beispiel des OLG-Bezirks Hamm, Düsseldorf 1995.

[21] Vgl. Vormbaum: Juristische Zeitgeschichte, S.403.

[22] Beispielsweise Kirschner, Albrecht (Hg.): Deserteure, Wehrkraftzersetzer und ihre Richter. Marburger Zwischenbilanz zu NS-Militärjustiz vor und nach 1945, Marburg 2010; Messerschmidt, Manfred: Die Wehrmachtjustiz 1933-1945, Paderborn 2005 und Manoschek, Walter: Opfer der NS-Militärjustiz. Urteilspraxis – Strafvollzug – Entschädigungspolitik in Österreich, Wien 2003.

[23] Siehe hierzu das Kapitel: 1941-1942: Justiz.

 


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Christian Günther (11. Januar 2016). 2.1. Forschungsstand. Die 'Winzengruppe' Abgerufen am 22. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/vaw2


Von Christian Günther

Ich studiere im Master-Studiengang Geschichtswissenschaft der Neuzeit an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Neben dem Studium arbeitete ich freiberuflich für das NS-DOK, das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln und begleite Besuchergruppen Dauerausstellung Gedenkstätte.

Mein thematischer Schwerpunkt liegt auf der Zeit des Nationalsozialismus. Während sich meine Bachelorarbeit mit dem Volksgerichtshof beschäftigte, vollziehe ich mit der Masterarbeit einen Perspektivwechsel.

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