Was hängt doch alles von einem Gedanken ab, ob ihn Millionen fassen oder verwerfen. Zu den Millionen nachher zu zählen ist nicht allzuschwer. Aber mitgeholfen zu haben, daß er erfaßt wurde, von all diesen Millionen, daß ist schwerer.[1]
Widerstand, Resistenz[2], Resistance, oppositionelles oder abweichendes Verhalten, Protest, Dissens, Dissidenz, Verweigerung oder Nonkonformität […]: All diese Begriffe versuchen ein nicht an das nationalsozialistische Regime angepasstes Verhalten zu be- und umschreiben. Wer sich also daran begibt, das Handeln von Personen zu schildern, die sich gegen das Regime positionierten, ist zunächst vor die Aufgabe gestellt, aus dem reichhaltigen Sammelsurium von Erklärungs- und Definitionsmodellen der Widerstandsforschung zu wählen.[3] Das Wort „Widerstand“ ist aus sich selbst heraus nicht präzise und kann, je nachdem, wie weit es gefasst ist, unzählige Erscheinungsformen innehaben. Erst in Relation zu anderen Begriffen gewinnt es an Bedeutung.[4]
„Widerstand“ und „Verfolgung“ aufeinander zu beziehen erscheint kohärent, nahezu traditionell. So definiert Hans-Rainer Sandvoß, der Diktion Zaruskys folgend, alles, was verfolgt wird, als widerständig.[5] Die Definitionshoheit an die Geheime Staatspolizei oder an juristische Instanzen des NS-Regimes abzutreten, bedeutet allerdings, jegliche Art der Opposition als Widerstand zu begreifen.[6] – Also auch Affekthandlungen und -äußerungen aus momentaner Unzufriedenheit heraus.[7] Erschwerend kommt hinzu, dass nicht jedes nonkonforme Verhalten dem Staat gegenüber als Widerstand gewertet wurde: Wie ist die Grenze zwischen Hochverrat und anderen Delikten, wie beispielsweise dem Heimtückevergehen[8], zu ziehen? Die Quellen des NS-Regimes als Fundament für solche Überlegungen zu nutzen erscheint äußert fragwürdig, da diese gemäß dem Leitsatz: „Wer nicht für uns ist, ist gegen uns“[9] entstanden sind. So ist man einerseits der Gefahr ausgesetzt, fast automatisch die Sichtweise der Verfolgungsorgane zu reproduzieren[10] und die Personen zu „schriftlosen nobodies“[11] zu degradieren. Andererseits muss eine „Verfolgung“ durch das Regime nicht notwendigerweise an „Widerstand“ gebunden sein.[12] Die Quellen können darüber hinaus auch nicht mitteilen, aus welchen Gründen eine Handlung erfolgte, die vom Regime als widerständig eingestuft wurde, ob also Motiv und Tat zusammenfallen. Den Begriff des Widerstandes hingegen mit dem der „Politik“ zu verknüpfen[13], hat in den 1980ern eine Debatte in der Geschichtswissenschaft ausgelöst, die wohl noch einige Zeit andauernd wird.[14] Aus der Gesamtschau der Quellen könnte man die ‚Winzengruppe‘ mit dem Attribut „links“ beschreiben und so mit dem „Widerstand“ verknüpfen.[15] Ob sich Winzen und seine Mitstreiter „für eine menschenwürdige Ordnung, die in einer freiheitlichen Demokratie […] charakterisiert ist“[16], einsetzten, wie Peter Steinbach es sowohl pathetisch als auch griffig formuliert, kann durchaus angezweifelt werden.[17] Insofern wäre wohl auch gleichzeitig der Resistenzbegriff, zumindest wie ihn Martin Broszat versteht, ausgeschlossen, da sich die Mitglieder der ‚Winzengruppe‘ nicht durch ein beliebig einzusetzendes dysfunktionales Verhalten gegenüber dem Regime auszeichnen, sondern aus politischen Gründen handelten. Insofern wäre die Gruppe eine „aus einer wesenhaft gegensätzlichen Weltanschauung [erwachsene], mit einer politischen Gruppenbildung [verbundene Organisation] zur gewaltsamen Beseitigung des Nationalsozialismus. [Die sich] zusammengefunden hat und, zumindest partiell, aktiven Widerstand[18] geleistet hat, der nicht an den „Kategorien des äußeren Erfolgs gemessen werden kann.“[19] Winzen und seine Gruppierung vollzogen demnach eine „Handlung, die darauf gerichtet war, dem totalitären Staat in den Arm zu fallen[.] [S]ei es um die eigene oder die Gruppenexistenz zu behaupten oder um Unrecht im Kleinen wie im Großen zu verhüten, die sich darum bemühte, eine Staatsordnung zu erhalten oder vorzubereiten, die den Prinzipien des nationalsozialistischen Staates widersprach, oder danach strebte, die bestehenden Machtverhältnisse durch Propaganda oder mit Mitteln der Gewalt zu ändern“[20]. Sie vollzogen dies „unter bewußter Inkaufnahme der Gefahr von persönlichen Nachteilen, von Maßregelung, Inhaftierung oder gar Todesstrafe“.[21] Es soll keine Perspektive eingenommen werden, die zeigt, „daß es auch in der Stadt YX Widerstand gab“. Ziel ist es nicht, die „Spuren derartigen Verhaltens herauspräparier[en] und isolier[en], sie monumentalisier[en] und heroisier[en], vergröber[n] und verallgemeiner[n], sie moralisier[en] und auf hohen Säulen überlebensgroß [auszustellen].“[22] Vielmehr erscheint es mir wichtig, die Gruppenmitglieder in ihren soziale Bedingungen und Verflechtungen darzustellen. Klaus-Michael Mallmann lieferte 1994 in seiner Forschung über den kommunistischen Widerstand einen Ansatz, der in dieser Arbeit verfolgt werden soll, obwohl eine eindeutige politische Verortung der Gruppe an dieser Stelle noch nicht erfolgen kann. Demnach gäbe es drei Themengebiete, die näher zu erörtern wären:
- „Das Sozialprofil des (kommunistischen) Widerstandes“
- „Die politische Kultur, die Selbst- und Feindbilder, Deutungs- und Orientierungsmuster“
- „Die Aufdeckung des (kommunistischen) Widerstandes“[23]
In einem weiteren Schritt lässt sich die oben erfolgte Verengung des Begriffes „Widerstand“ mit der von Detlev Peukert getroffenen Definition noch weiter zuspitzen:
„In einem methodisch strengen Sinne sollte man nur dann von Widerstand sprechen, wenn die Motive und Handlungen der betreffenden Personen auf den Sturz des NS-Regimes insgesamt hinzielten.“ [24]
Peukerts Definition birgt methodische Untiefen, da sich die Motive der betreffenden Personen meist nur durch den Filter der Verfolger ermitteln lassen und diese sowieso von der „Schuld“ ihrer Gefangenen überzeugt waren. Die Beschuldigten wiederum versuchten, wenn sie denn im Widerstand aktiv waren, die Vorwürfe abmildern, um ihr Leben zu schützen. Inwieweit eine Widerstandshandlung auf den Sturz des Regimes „hinzielte“[25] und objektive Chancen auf Erfolg hatte, ist sicherlich fraglich. Insofern scheint die Frage nach der subjektiven Überzeugung zur Erreichung des Zieles angemessener. In diesem in Zusammenhang sind noch folgende Punkte wichtig:
- „Die Instandhaltung der Gruppenstruktur als Selbstbehauptung und Verweigerung der Gleichschaltung und deren Ausbau.“ [26]
- „Der Versuch des Aufbaus einer Gegenöffentlichkeit und eine aktive Gegenwehr gegen das Regime“[27]
Um es mit Hans Mommsen auszudrücken, welche Perspektive hatten Winzen und die Mitglieder seiner Gruppe, den „Schritt zum Widerstand“ zu tun?[28]
Weiterlesen: 2.4. Historische Netzwerkforschung
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[1] Generalienband II des Oberreichanwaltes beim VGH; Brief Josef Kasels an Hildegard Luke 03.04.1940, Zitat von Paul Winzen; BArchB ZC-16222 Bd.2. [Zählung Selke GmbH: Datei 031].
[2] Ableitung aus dem französischen Begriff der „Résistance“, der sich auch nicht einheitlich, aber doch sehr viel leichter umreißen lässt.
[3] Im Überblick: Plum: Widerstand gegen den Nationalsozialismus als Gegenstand der zeitgeschichtlichen Forschung, S.21ff; Kluke, Paul: Der deutsche Widerstand, Eine kritische Literaturübersicht, in HZ, 1949, Bd.169, H. 1, S.140; in Hammersen: Politisches Denken im Deutschen Widerstand, findet sich ein knapper Abriss über die Entwicklung des Begriffes und den Forschungsstand; siehe außerdem: Als Auswahlbibliografie bis 2004: http://www.zeitgeschichte-online.de/thema/auswahlbibliographie-zum-widerstand-gegen-den-nationalsozialismus. (Zuletzt überprüft am: 10.08.2015)
[4] Vgl. Daase: Was ist Widerstand?
[5] Vgl. Sandvoß: Die “andere” Reichshauptstadt. Widerstand aus der Arbeiterbewegung in Berlin von 1933 bis 1945, Berlin 2007; Zarusky: Widerstand als >Hochverrat< 1933-1945. Die Verfahren gegen deutsche Reichsangehörige vor dem Reichgericht, dem Volksgerichtshof und dem Reichskriegsgericht. Erschließungsband zur Mikrofiche-Edition, bearb. Von Dems. Und Hartmut Mehringer, München 1998, S.11-44. Hier S.13. [Zitiert nach Holtmann: Die S-J-B-Gruppe vor dem VGH, S.13, dort Fußnote 21): „von politischen, auf den Umsturz der NS-Herrschaft gerichteten Widerstand, wie sie von Seiten des Regimes selbst, und „zwar in Form der strafgesetzlichen Bestimmung über den Hochverrat“ gegeben wurde.“
[6] Vgl. z.B. v. Arentin: Vom sinnvollen und sinnlosen Widerstand, in: Frankfurter Hefte, 17. Jg.1962, H. 4,S.228.
[7] Vgl. die Definitionskritik bei Friedrich Zipfel: Die Bedeutung der Widerstandsforschung für die allgemeine Zeitgeschichtliche Forschung, in: Stand und Problematik…,S.3.
[8] Weiterführend hierzu Dörner: „Heimtücke“.
[9] Siehe hierzu auch: Herder, Raimund: Wege in den Widerstand gegen Hitler, S.25, Freiburg 2009.
[10] Schmiechen-Ackermann: Nationalsozialistische Herrschaft, S.492.
[11] Paul/Mallmann: Milieus und Widerstand, S.15.
[12] So zeigt bspw. Michael P. Hensele auf, dass ca. 70-80 % der Verfahren, die wegen ‚Rundfunkverbrechen‘ eingeleitet wurden, eingestellt wurden, weil die Anschuldigungen falsch oder nicht beweisbar waren. (Vgl. Hensele: Rundfunkverbrechen, S.349)
[13] Hüttenberger: Vorüberlegungen zum >Widerstandbegriff<, in: Theorien in der Praxis des Historikers. Forschungsbeispiele und ihre Diskussion, hrsg. von Jürgen Kocka, Göttingen 1988, S.117-139, hier S.122.
[14] Einen Überblick liefert: Steinbach/Tuchel(Hg.):Widerstand gegen die nationalsozialistische Diktatur 1933-1945, Berlin 2004. Die Entwicklungsphasen des Begriffes werden in Klaus-Jürgen Müller (Hrsg.) Der deutsche Widerstand 1933-1945 kompakt dargestellt. Siehe hierzu auch: Steinbach: Widerstand im Widerstreit, S.51-68.
[15] Siehe hierzu das Kapitel: „Neuer Sozialismus“. Vgl. hierzu ferner Högl: Widerstand, S.193.
[16] Schmädeke/Steinbach: Widerstand gegen den Nationalsozialismus, 1985, S.618.
[17] „Dem kommunistischen Widerstand als einer dem Nationalsozialismus analogen „totalitären“ Bewegung innere Berechtigung absprechen zu wollen, hieße die realen Bedingungen unter dem nationalsozialistischen Herrschaftssystem zu verkennen und willkürlich normative an die Stelle analytischer Kriterien zu setzen“, in: Mommsen: Alternative, S.31.
[18] Ehlers: Technik und Moral einer Verschwörung, 20. Juli 1944, Frankfurt a.M./Bonn 1964. Weisenborn, S.23 wertet als >>passiven Widerstand<< die Taten, die unter dem Sammelbegriff >>Vergehen gegen das Heimtückegesetz<< geahndet werden.
[19] Mommsen: Der Widerstand gegen Hitler und die deutsche Gesellschaft, in: Schmädeke/Steinbach: Der Widerstand gegen den Nationalsozialismus, München/Zürich 1986.
[20] Högl: Widerstand, S.146.
[21] Ebd.
[22] Paul/Mallmann: Milieus und Widerstand, S.14.
[23] Klaus-Michael Mallmann: Kommunistischer Widerstand 1933-1945. Anmerkungen zum Forschungsstand und Forschungsdefiziten, in: Peter Steinbach/Johannes Tuchel: Widerstand gegen den Nationalsozialismus, Bonn und Berlin 1994, S.113-125, hier: S.118f.
[24] Peukert: Der deutsche Arbeiterwiderstand, S.4.
[25] Den Begriff des „hinzielens“ hält Ulrich Eumann für zu unspezifisch; vgl. ders. in: NS-Dokumentationszentrum Köln, internes Papier, 16.12.2008.
[26] Klaus-Michael Mallmann: Kommunistischer Widerstand 1933-1945. Anmerkungen zum Forschungsstand und Forschungsdefiziten, in: Peter Steinbach/Johannes Tuchel: Widerstand gegen den Nationalsozialismus, Bonn und Berlin 1994, S.113-125, hier: S.118f.
[27] Ebd.
[28] Mommsen: Der Widerstand gegen Hitler und die deutsche Gesellschaft, in: ders.: Der Nationalsozialismus und die deutsche Gesellschaft. Ausgewählte Aufsätze, Reinbek 1991, S.340.
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Christian Günther (19. Januar 2016). 2.3. Widerstand. Die 'Winzengruppe' Abgerufen am 9. November 2024 von https://doi.org/10.58079/vaw4