Ich bitte Sie herzlichst, greifen Sie in die Verhandlung ein, falls Sie bis jetzt damit nichts zu tun haben. Denn mein Mann wird alles ertragen, aber die Gestraftesten sind doch nur das Kind und ich.[1] – Susanne Kasel an den ORA
Der Hauptverhandlungstermin vor dem 2 Senat des VGH gegen Paul Winzen, Josef Kasel, Franz Becker und Werner Engel wurde auf Freitag, den 20.02.1942 um 09:00 Uhr in Saal 3 anberaumt. Als Zeugen wurden Paul Manns, Kriminaloberassistent Kesting, sowie Leutnant Tiemann vorgeladen.[2] Die Leiter der Gerichtsgefängnisse in Dortmund, Hamm, Bochum und Herne wurden angewiesen, die Angeklagten mittels Sammeltransport in die Untersuchungshaftanstalt Berlin Alt-Moabit zu überführen. Dabei seien diese streng voneinander zu trennen. Die Anklageschrift warf Winzen, Kasel, Becker und Engel vor, ein hochverräterisches Unternehmen vorbereitet zu haben. Winzens und Kasels Aktivitäten seien außerdem „darauf gerichtet gewesen ist, die Wehrmacht zur Erfüllung ihrer Pflicht untauglich zu machen, das Deutsche Reich gegen Angriffe auf seinen äußeren und inneren Bestand zu schützen“[3], und „auf Beeinflussung der Massen durch Herstellung und Verbreitung von Schriften gerichtet gewesen“[4]. Beide hätten es unternommen „Soldaten zum Ungehorsam zu verleiten oder sonst die Mannszucht in der deutschen Wehrmacht zu untergraben“. Zudem hätten Winzen, Kasel und Becker „gemeinschaftlich ausländische Sender absichtlich entgegen dem gesetzlichen Verbot abgehört“[5]. Sie hätten damit Verbrechen gegen § 80 Abs.22, § 03 Abs. 2 und 3 Nr. 1, 2, 3, §§ 47, 73 StGB. In Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17.08.1938 (RGBL. 1939 I S.1455) und § 1 der Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1. September 1939 (RGBL. I 1685) begangen.[6] Die Argumentation der Anklageschrift zielt im Folgenden insbesondere auf das marxistisch geprägte Elternhaus und die Mitgliedschaft der Freidenkerjugend ab: Winzen habe dort „infolge seiner überragenden Intelligenz bald wichtige Ämter“[7] eingenommen. Den Vorsitz über den Freien Wanderbund habe er Emil Koch nur überlassen, um seine politischen Aktivitäten tarnen zu können.[8] Die regelmäßigen Wanderungen, an denen Josef Kasel rege teilgenommen habe, seien zu „politischen Erörterungen in staatsfeindlichen, gegen den Nationalsozialismus gerichteten Sinne mißbraucht wurden“, bei denen Winzen stets „Wortführer und Haupthetzer“[9] gewesen sei. Auch nach der Auflösung des Wanderbundes habe er in seinen Geschäften „seine Anhänger gegen den Nationalsozialismus auf[gehetzt]“[10]. Kasel sei „auch nach seiner im November 1937 erfolgten Einberufung zum Wehrdienst bei dem Flakregiment 4 in Dortmund einer der eifrigsten Versammlungsteilnehmer und Anhänger“ geblieben.
Bei seinen Hetzreden [gehe] der Angeschuldigte davon aus, daß es sich bei der Neuausrichtung Deutschlands auf den Nationalsozialismus um den letzten Versuch der kapitalistischen Führerschicht handele, die Ausbeutung der Arbeiterklasse aufrechtzuerhalten und zu verewigen. Da es nach seiner Auffassung eine Versöhnung zwischen „Ausbeutern“ und „Ausgebeuteten“ nicht [gäbe], mithin die heute in Deutschland verwirklichte Volksgemeinschaft vom Arbeiterstandpunkt aus abzulehnen [sei], [müsse] der Klassenkampf endlich durch einen gewaltsamen Umsturz mit dem Ziele eines vollständigen Sieges des Proletariats vorwärtsgetrieben werden. Zur Führung der siegreichen Arbeiterklasse [seien] nach Ansicht Winzen´s die alten marxistischen Parteien nicht geeignet. Der Sozialdemokratie [werfe] er Kleinbürgerlichkeit, dem Bolschewismus Bonzentum, Ziellosigkeit und Begünstigung des Untermenschentums vor. Er [fordere] einen auf dem alten Klassenkampfgedanken aufgebauten, im Übrigen aber von den Schlacken der Vergangenheit gereinigten, „neuen Sozialismus“, der sich die Höchstentfaltung aller wertvollen Lebenskräfte zum Ziel setzen müsse. Während er der freien Entfaltung der Einzelpersönlichkeit nach liberalistischen Muster das Wort [rede], [fordere] er für die Wirtschaft eine vollständige Sozialisierung der Produktionsmittel. Arbeitszeitverkürzung und freie Wahl des Arbeitsplatzes [solle] die Entfaltung des Arbeiters zu einer vollwertigen Persönlichkeit bringen.[11]
Dass die „gewaltsame Brechung des Naziterrors als Vorbedingung für Neuaufbau der menschlichen Gesellschaft“[12] und somit „von vornherein für alle Beteiligten als hochverräterisch erkennbar“[13] gewesen sei, ist nur eine weitere Säule des Argumentationsgebäudes.
Dass Winzens Vorstellungen ab 1939 konkreter und auch verschriftlicht wurden und er Kasel und die anderen Teilnehmer seines Zirkels aufforderte, neue Mitglieder anzuwerben, entspricht dem bisher entwickelten Narrativ von Gestapo und OLG. Neu hinzu kommt die Interpretation der Arbeit Winzens, als ein „bunte[s], mit blutrünstigen Redensarten bolschewistischer Prägung ausgeschmückte[s] Durcheinander“[14]. Insbesondere der Satz aus der dritten Schrift Winzens wird in der Anklageschrift hervorgehoben: „Der kapitalistische Ausweg aus der Krise, der Krieg, ist für den Arbeiter nur eine neue und schlimmere Krise, der proletarische Ausweg aus der Krise, die einzige Möglichkeit, Elend und Unterdrückung, Krieg und Kriegsgefahr, Korruption und Terror wirklich und dauerhaft zu beseitigen, ist Beseitigung der Kapitalherrschaft, Abschaffung aller Eigentumsvorrechte und Leitung und Kontrolle der Wirtschaft durch die bewaffnete Macht der Arbeiter“[15]. Das Winzen sich in diesem Zusammenhang in der von der Gestapo angeforderten „Zusammenfassung“ als „weniger als politischer Führer, denn als ‚Religionsstifter‘“[16] gesehen hat, wird als „belangloser Versuch gewertet […], seine Tat mit philosophischer Verbrämung zu beschönigen.“[17] In Bezug auf die Wehrmachtsszugehörigkeit einiger Mitglieder[18] der Gruppe wird Josef Kasel als die rechte Hand Winzens beschrieben, der nicht nur brieflichen Kontakt hielt, sondern auch neue Mitglieder anzuwerben versuchte. So sei er an Werner Engel „zunächst in der Maske des harmlosen Freundes herangetreten und […] [habe] ihn durch geistreiche Unterhaltung über wissenschaftliche Fragen an sich [gefesselt]“[19].
Am 21.02.1942 verurteilte der 2. Strafsenat des Berliner VGH Paul Winzen und Josef Kasel wegen Zersetzung der Wehrkraft in Verbindung mit Vorbereitung zum Hochverrat, bei Winzen noch in Verbindung mit Rundfunkverbrechen, zum Tod und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit sowie zum Verlust der Wehrwürdigkeit.[20] Das Urteil wurde am 12.06.1942 in Berlin Plötzensee vollstreckt.[21] Franz Becker wurde zu zehn Jahren Zuchthaus verbunden mit derselben Zeit Ehrverlust verurteilt. Er kam Ende 1943 vom Zuchthaus Münster nach Mauthausen, wo er am 01.04.44 starb[22] Die Urteilsbegründung hebt auf die „Einlassungen der Angeklagten, [die] Bekunden der Zeugen Kriminaloberassistent Kesting und Manns[,] sowie des Inhalts des auszugsweise verlesenen Urteils des Oberlandesgerichts Hamm in der Strafsache gegen Jungmann und 12 andere vom 07.06.1941“[23] ab. Die Darstellung der persönlichen Verhältnisse der Angeklagten folgt weitgehend der Anklageschrift. Die Schilderung des Sachverhaltes betont ebenfalls die „weit über dem Durchschnitt stehenden geistigen Gaben“[24] Winzens. Auch in Hinblick auf die Ausführungen zur Gruppenstruktur und der „von ihm aufzustellende[n] Lehre des ‚neuen Sozialismus‘“[25] ist die Orientierung am Urteil des OLG erkennbar. Auffällig ist, dass zwar geschildert wird, wie Paul Winzen auf die Beobachtung durch die Gestapo aufmerksam wurde, aber die Rolle von Paul Manns in den Ermittlungen unerwähnt bleibt.[26]
Josef Kasel habe seit 1933 zum „Kreise des Winzen“[27] gehört und das „Entstehen, die Entwicklung und den Abschluß der neuen sozialistischen Lehre des Winzen in allen Teilen miterlebt und das, was er dazu tun konnte, zu ihrer Förderung beigetragen. Wenn er auch Winzen geistig unterlegen [sei] und deshalb dessen Gedanken nicht maßgeblich beeinflussen konnte, so [sei] er doch stets für dessen Darlegung ein bereitwilliger Zuhörer [gewesen], der Winzen niemals die Gefolgschaft verweigerte.“[28] Darüber hinaus habe er diesen auch finanziell mit der Summe von 800 RM unterstützt und ihm das für seine Arbeit erforderliche Papier verschafft, indem er es von der Wehrmacht stahl.[29] Er habe insbesondere neue Mitglieder geworben und auch andere Mitglieder dazu aufgefordert. Als Beleg hierfür wird der bereits im Urteil des OLG zitierte Brief angeführt.[30] Franz Becker habe sich „[a]us seiner staatsfeindlichen Grundeinstellung heraus“ [31] sogleich im Sommer 1939 der Gruppe um Winzen angeschlossen. Er habe seine Wohnung und ein Radiogerät zur Verfügung gestellt und sich intensiv darum bemüht, den Kreis zu erweitern. Zudem habe er Falschgeld herstellen wollen, um die Gruppe zu finanzieren. Als die Aufdeckung der Gruppe drohte, habe er sich daran beteiligt, das Schulungsmaterial wegzuschaffen.[32] Die Interpretation und Darstellung der Theorie des neuen Sozialismus umfasst im Urteil sechseinhalb Seiten und ist wortwörtlich aus dem Urteil des OLG entnommen.[33] Winzen habe, so der Abschnitt IV. des Urteils über die „Einlassungen der Angeklagten sowie die tatsächliche und rechtliche Würdigung“, ein „umfassendes Geständnis abgelegt“ und angebenden, er habe seine „Anhänger“ geschult, um sie auf die Weltrevolution vorzubereiten. Er habe zum Ausdruck gebracht, dass „sie unter allen Umständen mit Gewalt die Macht an sich reißen müssten“[34]. Becker mache „geltend, er sei von dem Zeugen Manns immer wieder zu illegaler Tätigkeit angereizt oder darin bestärkt worden. So habe ihn dieser auf den Gedanken gebracht, Falschgeld herzustellen und ihn weiter zu Einbruchsdiebstählen zu verleiten gesucht. Inwieweit dies [zuträfe], [könne aber] für die Beurteilung der Schuld des Angeklagten Becker auf sich beruhen.“[35] In ihren Grundgedanken seien die Ziele des Paul Winzen hochverräterisch und mit dem Endziel des Kommunismus gleichbedeutend. Er habe geplant durch eigene Maßnahmen eine Veränderung der Verfassung herbeizuführen, „insbesondere auch [mit] der Unterstützung anderer staatsfeindlicher Kreise“[36].
Nach der Urteilsverkündung richteten Familienangehörige, Anwälte und Bekannte erfolglos mehrere Gnadenersuche an den Oberreichsanwalt, an Adolf und „Fräulein Hitler“ und das Reichsjustizministerium.[37] Die Gestapo ermittelte im Juni 1942 gegen eine Gruppe „Bibelforscher“ aus Herne, die mit Winzen und Kasel an einem Baggerloch bei Ahsen im Sommer 1940 zusammengetroffen sein sollte.[38] Paul Winzen wurde deswegen am 11.06.1942 im Strafgefängnis Plötzensee durch Amtsgerichtsrat Dr. Weimar als Ermittlungsrichter und den Justizassistenten Fischer als Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vernommen. Er gab an, jeden Sonntag mit einem Mann namens „Josef“, der durch einen verwachsenen Armbruch gut erkennbar sei, und ca. 10-15 Personen in Kontakt gekommen zu sein und dort über Politik diskutiert zu haben. Allerding hätten er und Josef Kasel niemanden für seine Gruppe gewinnen können.[39] Nach einem Bericht der Gestapo Bochum vom 28.07.1942 führte die Aussage von Paul Winzen zu keinem Ermittlungserfolg.[40]
[1] Schreiben Susanne Kasels an der Oberreichsanwalt, Eing. 3 Jul 1941; BArchB Z/C-16222 Bd. 01, S.130av. [Zählung Selke GmbH: Datei 231]
[2] Der Oberreichsanwalt beim VGH, Anklageschrift 28.11.191; BArchB R3017-7762, S.1|| Das der Vertrauensmann Paul Manns als Zeuge vor Gericht geladen wurde ist sehr ungewöhnlich. Wieso dies geschah ließ sich anhand der Akten nicht nachvollziehen.
[3] Ebd.
[4] Ebd.
[5] Ebd.
[6] Ebd.
[7] Ebd., S.4.
[8] Ebd., S.4.
[9] Ebd.
[10] Ebd.
[11] Ebd., S.6.
[12] Ebd.
[13] Ebd.
[14] Ebd., S.7.
[15] Ebd.
[16] Ebd., S.8.
[17] Ebd.f.
[18] Drupp seit 1936, Josef Kasel, Emil Koch und Julius Krug seit 1937, Gawehn und Lampe seit 1940.
[19] Ebd., B.9.
[20] Urteil des VGH, J 92/41 |2 H 163/41, 20/21.02.1942; BArchB ZC-16222 Bd. 05, handschriftlich S.69[Zählung Selke GmbH: Datei 125]
[21] AfW Dd 50/4-1-W 182 (Zitiert nach Klotzbach: Widerstand, S.155)
[22] AfW Dd 50/4-1-W 247 (Zitiert nach Klotzbach: Widerstand, S.155)
[23]1 Abschrift, Urteil des VGH, J 92/41 |2 H 163/41, 20/21.02.1942; BArchB ZC-16222 Bd. 05, S.2 handschriftlich S.73r. [Zählung Selke GmbH: Datei 131]
[24] Ebd., S.3 handschriftlich S.74r. [Zählung Selke GmbH: Datei 132]
[25] Ebd.
[26] Ebd., S.8 handschriftlich S.76v. [Zählung Selke GmbH: Datei 137]
[27] Ebd.
[28] Ebd.
[29] Ebd., S.9 handschriftlich S.77r. [Zählung Selke GmbH: Datei 138]
[30] Ebd., S.10 handschriftlich S.77v. [Zählung Selke GmbH: Datei 139]
[31] Ebd., S.12 handschriftlich S.78v. [Zählung Selke GmbH: Datei 141]
[32] Ebd.
[33] Vgl. hierzu ebd., S.13-19, handschriftlich 79r-88r. [Zählung Selke GmbH: Datei 142-148] und Urteil des OLG Hamm vom 07.06.1941, 5 OJs 59-41; BArchB ZC-16222 Bd. 03, S.9-14. [Zählung Selke GmbH: Datei 060-066]
[34] 1 Abschrift, Urteil des VGH, J 92/41 |2 H 163/41, 20/21.02.1942; BArchB ZC-16222 Bd. 05, S.19, handschriftlich 88r. [Zählung Selke GmbH: Datei 148]
[35] Ebd., S.20, handschriftlich 88v. [Zählung Selke GmbH: Datei 149]
[36] Ebd., S.22, handschriftlich 83v.[Zählung Selke GmbH: Datei 151]
[37] Siehe hierzu: BArchB ZC-16222 Bd. 06 und Bd.08.
[38] Generalienband III des Oberreichanwaltes beim VGH; Bericht der Gestapo Bochum vom 28.07.1942; BArchB ZC-16222 Bd.3, S.503r. [Zählung Selke GmbH: Datei 292]
[39] Generalienband III des Oberreichanwaltes beim VGH; Vernehmung Paul Winzen durch Ermittlungsrichter VGH, den 11.06.1942; BArchB ZC-16222 Bd.3, S.502r. [Zählung Selke GmbH: Datei 291]
[40] Generalienband III des Oberreichanwaltes beim VGH; Bericht der Gestapo Bochum vom 28.07.1942; BArchB ZC-16222 Bd.3, S.503r. [Zählung Selke GmbH: Datei 292]
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Christian Günther (22. August 2016). 7.3. Volksgerichtshof. Die 'Winzengruppe' Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/vawo