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8. Nachkriegszeit 8.1. Wiedergutmachung ?

8.1. Wiedergutmachung ?

Die Bestände im Staatsarchiv Münster waren so umfangreich, dass eine vollständige und intensive Auswertung im Rahmen der Masterarbeit nicht möglich war.[1] Im besonderen Fokus der Auswertung standen deswegen nur Anträge auf Entschädigung, die Folter durch die Gestapo und eventuelle Gerichtsprozesse gegen frühere Beamte.

So teilte das Wiedergutmachungsamt für den Landgerichtsbezirk Dortmund Franz Padberg auf seine „Schadensmeldung vom 22.09.1948“, in der er „Schadensersatz wegen antifaschistischer Gesinnung“ beantragte, mit, dass seine Ansprüche in Anwendung des Artikels 54 Abs. 2 des Gesetzes Nr.59 als in diesem Verfahren unbegründet zurückgewiesen gelten würden.[2] Im selben Schreiben wurde er an das Amt für Wiedergutmachung bei der Stadtverwaltung Dortmund weiterverwiesen, wobei dort allerdings die Anmeldefrist am 30.10.1949 abgelaufen sei. In einem Schreiben an das Zentralamt für Vermögensverwaltung der Britische Zone in Bad Nenndorf, Niedersachsen äußerte sich Padberg wie folgt:

Vermögenswerte besaß ich vor meiner Inhaftierung (vom 15.7.1940-5.4.45) nicht. Durch meine antifaschistische Gesinnung wurde mir bereits vor der Haft das Gewerbe nicht erteilt und ich wurde in meiner Berufsausbildung gehindert, daß ich kaum mein Leben fristen konnte. Durch die Haft sind mir schwere gesundheitliche Störungen entstanden, sodaß ich heute kaum 100%ig arbeitsfähig bin. (Rheuma und Zahnleiden). Vor der Währungsreform erhielt ich als Entschädigung RM 1500,–, für die ich gerade einen gebrauchten Küchenschrank kaufen konnte. Sonst habe ich nichts erhalten und bin völlig mittellos.[3]

Die Entschädigungsakte von Walter Zierner enthält eine Bescheinigung der KPD Dortmund, dass er bereits vor 1933 Mitglied war, außerdem eine eidesstattliche Erklärung von Bernhardine Geredien (geb. Becker) vom 02.08.1950, dass Zierner in eine Hochverratssache verwickelt gewesen sei.[4] Der Akte ist zu entnehmen, dass er einen regelrechten „Gutachtenkrieg“ mit Entschädigungsstellen führte. In einem dieser Gutachten wird auf die Verhörmethoden der Gestapo eingegangen: Er habe im Vernehmungszimmer Stöße ins Gesicht, an den Kopf, in die Rippen und Tritte ins Gesäß und die Genitalien erhalten. In der vorletzten Vernehmung sei er mit einem Gummiknüppel bewusstlos geschlagen worden. – Der Direktor der Universitätsklinik kam in einem Gegengutachten zu dem Schluss, dass die „Gesundheitsstörungen Zierners, Arteriosklerose mit Hypertonie, hypertoner Kreislaufregulationsstörung und Wilsonblock, sowie eine Varikosis“[5], nicht im Zusammenhang mit der Verfolgung stünden. Die Verfolgung würde keine Erwerbsminderung bedingen. Die Landesrentenbehörde NRW lehnte am 14.09.1966 den Antrag Zierners ab.[6] Der Anspruch von Alfred Ottings Frau auf eine Witwenrente wurde abgelehnt, da ihr Mann an einer Nierenentzündung gestorben sei. Sie wurde angewiesen, die „überbezahlte Rente“[7] zurückzuzahlen, da ihr sonst ein „Zwangsbeitreibungsverfahren“[8] drohe. Gegen Friedhelm Neukötter lief ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Staatsgefährdung, er sei dringend verdächtig, sich zwischen 1958 und 1959 an dem Literaturverteilungsapparat der illegalen KPD betätigt zu haben, weswegen seitens der Staatsanwaltschaft anheimgestellt wurde, die erhaltene Haftentschädigung in Höhe von 11.000 DM, eine Rentennachzahlung von etwa 2500 DM, sowie eine Verdienstausfallentschädigung vom 3485 DM und eine monatliche Rente von der Landesrentenbehörde Düsseldorf in Höhe von 125 DM auf etwaige Rückzahlungsansprüche zu prüfen.[9] Da sich Frau Hohorst weigere, ihren seit über 20 Jahren vermissten Mann für tot erklären zu lassen, könne der BEG den Antrag der Erben nicht beantragen, weswegen der Regierungsrat Arnsberg einen Vergleich vorschlug.[10] In einem Schreiben an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages vom 16.05.1957 schilderte Susanne Alvermann ihre Versuche, Renten- und Entschädigungsleistungen für ihren Ehemann Josef Kasel zu erhalten. Sowohl ihre Eltern als auch ihr Mann hätten ihr geraten, sich scheiden zu lassen. Ihr Mann sei hingerichtet worden, ehe die Scheidung rechtsgültig gewesen sei. Von ihrem derzeitigen Mann, Erich Alvermann, hätte sie das Angebot bekommen, den ungeborenen Sohn als seinen auszugeben.[11]

Der Antrag der Beschwerdeführerin verfiel der Ablehnung, weil der KAA die Auffassung vertrat, daß die Voraussetzungen des § 2, Ziff. 2 des Anerkennungsgesetztes für die Beschwerdeführerin nicht zutreffen. Nach ihren eigenen Angaben vor dem Auschuß hat die A. gegen ihren damaligen Ehemann ein Ehescheidungsverfahren anhängig gemacht. Der Ausschuß stellte fest, das die B. praktisch nur einen Tag mit dem Josef Kasel verheiratet gewesen sei. Kasel sei am 12.6.1942 hingerichtet worden. Bereits am 4.8.1942 sei die erneute Eheschließung erfolgt.[…] „Aus dem am 17.2.1944 verkündeten Urteil geht eindeutig hervor, daß der jetzige Ehemann der B. Erich Alvermann als Erzeuger des Kindes anzusehen ist. Der Urteilsfindung haben ein Sachärztliches Gutachten über eine Blutgruppenuntersuchung und ein erbbiologisches Gutachten zugrunde gelegen. Die für die Vaterschaft des Alvermann sprechende Wahrscheinlichkeit war so groß, daß die Gutachterin ihr Gutachten mit einer positiven feststellung schloß […]Außerdem bekundete die B. bei Ihrer letzten Vorsprache, daß ihr jetziger Ehemann bereits im vorgerückten Alter sei und keine Sozialversicherungsbeiträge geleistet habe, so daß sie über kurz oder lang ohne jegliches Einkommen sei, und sie bis zu ihrem Lebensende arbeiten müsse.[12]

Auch wenn die Recherche aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen schnell an ihre Grenzen stieß, sei hier noch angemerkt, dass einige Personen, insbesondere die Frauen der vom Regime verfolgten, auch nach 1941 bis über die direkte Nachkriegszeit hinaus noch den Kontakt aufrecht erhielten und einander unterstützten. Siegfried Drupp, der als Sozialdezernent der Stadt Dortmund tätig war, setzte sich beispielsweise für eine schnellere Gewährung der Ausbildungsbeihilfe für die Tochter Walter Gawehns ein.[13]

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[1] Siehe hierzu Kapitel Verzeichnis der Archive und Bestände: Verzeichnis der Archive und Bestände.

[2] Schadensmeldung von Franz Padberg vom 22.09.1948 an das Wiedergutmachungsamt für den Landgerichtsbezirk Dortmund, Staatsarchiv Münster [Korrigiert am 28.08.2016; siehe Kommentar Diener]  Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, L 332, Ämter für gesperrte Vermögen Kreisamt Dortmund Nr.925, Aktenzeichen 77/925/35599.

 

[3] Schreiben von Franz Padberg am 22.10.1948 an das Zentralamt für Vermögensverwaltung, Staatsarchiv Münster [Korrigiert am 28.08.2016; siehe Kommentar Diener]  Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, L 332, Ämter für gesperrte Vermögen Kreisamt Dortmund Nr.925, Aktenzeichen 77/925/35599.

[4] Staatsarchiv Münster [Korrigiert am 28.08.2016; siehe Kommentar Diener]  Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Entschädigungsakte ZK 24901 ||Walter Zierner wurde vom Sondergericht Dortmund am 9.2.41 wegen Rundfunkverbrechens zu 10 Monaten Haft verurteilt. -Nach war er vom 14.2.41 bis 26.4.41 inhaftiert. (Vgl. Staatsarchiv Münster, Q233 Sondergericht Dortmund Nr.2124.)

[5] Ebd.

[6] Ebd.

[7] Staatsarchiv Münster [Korrigiert am 28.08.2016; siehe Kommentar Diener]  Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Stadt Herne, Amt für Wiedergutmachung St.A. 50/W/1 – ZK 29791.

[8] Ebd.

[9] Staatsarchiv Münster [Korrigiert am 28.08.2016; siehe Kommentar Diener]  Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Stadt Herne, Amt für Wiedergutmachung St.A. 50/W/1 – ZK 24364.

[10] Staatsarchiv Münster [Korrigiert am 28.08.2016; siehe Kommentar Diener]  Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Stadt Herne, Amt für Wiedergutmachung St.A. 50/W/1 – ZK 51667.

[11] In einem Brief an den (Ober?)Reichsanwalt vom 04.05.1941 bittet sie darum, ihren Mann Josef Kasel in der Haft besuchen zu dürfen, um ihm das gemeinsame Kind zu zeigen. (Vgl. Brief von Susanne Kasel, 04.05.1941 BArchB, ZC-16222 Bd.4, handschriftlich S.52); Vgl. dazu ferner das Schreiben des Landgerichts Dortmund an den Oberreichsanwalt vom 19.09.192, in dem um Bilder zu einer erbbiologischen Untersuchung von Josef Kasel gebeten werden (Landgericht, 3. Zivilkammer; 3 R 1022/42, Dortmund, 19.09.1942; BArchB, ZC-16222 Bd.8, handschriftlich S.23.); vgl. außerdem den Beschluss des Landgerichts vom 23.09.1942, nach dem der Direktor des Instituts für Erb- und Rassenforschung der Universität Frankfurt a. Main eine Untersuchung durchführen sollte. (BArchB, ZC-16222 Bd.8, handschriftlich S.24.)

[12] Staatsarchiv Münster [Korrigiert am 28.08.2016; siehe Kommentar Diener]  Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Stadt Herne, Amt für Wiedergutmachung St.A. 50/W/1 – ZK 23 343 c Herne, 04.09.1958.

[13] 18.05.1956, Brief Siegfried Drupps an den Landesausschuss der Arbeitsgemeinschaft verfolgert Sozialdemokraten.


Von Christian Günther

Ich studiere im Master-Studiengang Geschichtswissenschaft der Neuzeit an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Neben dem Studium arbeitete ich freiberuflich für das NS-DOK, das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln und begleite Besuchergruppen Dauerausstellung Gedenkstätte.

Mein thematischer Schwerpunkt liegt auf der Zeit des Nationalsozialismus. Während sich meine Bachelorarbeit mit dem Volksgerichtshof beschäftigte, vollziehe ich mit der Masterarbeit einen Perspektivwechsel.

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