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7.4. Reichskriegsgericht

7.4. Reichskriegsgericht

Am 29.07.1942 stellte der Oberreichsanwalt an den Vorsitzenden des 2. Senats beim VGH den Antrag, den Haftbefehl gegen Werner Engel aufzuheben und „das Verfahren gegen diesen infolge inzwischen eingetretener Unzuständigkeit des VGH einzustellen. Das Verfahren gegen Engel [sei] vom Reichskriegsgericht übernommen worden und […] ein neue Haftbefehl [sei] gegen ihn ergangen“[1]. Der VGH[2] erklärte am 04.08.1942 daraufhin das Verfahren für erledigt.[3] Der 1. Senat des RKG[4] verhängte gegen den Unteroffizier Werner Engel in der Sitzung vom 16.10.1942 wegen Vorbereitung zum Hochverrat, in Tateinheit mit militärischem Diebstahl, eine Zuchthausstrafe von fünf Jahren, die Wehrunwürdigkeit und den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte von fünf Jahren. Die zwei Jahre Untersuchungshaft wurden auf die Strafe angerechnet.[5]

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7.3. Volksgerichtshof

7.3. Volksgerichtshof

Ich bitte Sie herzlichst, greifen Sie in die Verhandlung ein, falls Sie bis jetzt damit nichts zu tun haben. Denn mein Mann wird alles ertragen, aber die Gestraftesten sind doch nur das Kind und ich.[1] – Susanne Kasel an den ORA

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7.2. Nebenzirkel

7.2. Nebenzirkel

In der Sitzung vom 12.12.1941 verhängte der II. Strafsenat des OLG Hamm[1] das Urteil gegen Padberg, Neukötter und Kriegeskorte.[2]

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7.1. Oberlandesgericht Hamm

7.1. Oberlandesgericht Hamm

Das OLG Hamm, namentlich der Vorsitzende Senatspräsident Bergmann[1] mit den Oberlandesgerichtsräten Heuermann[2] und Schryen[3] als beisitzenden Richtern, verhängte am 07.06.1941 nach sechstägiger Verhandlung[4] gegen 14 Mitglieder der Gruppe[5], die mittlerweile alle im hiesigen Untersuchungsgefängnis untergebracht waren, wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens Zuchthausstrafen in Verbund mit langjähriger Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, die zwischen zwei und zehn Jahren lagen.[6] Die Angeklagten Eugen Jungmann, Alfred Otting und Albert Becker wurden außerdem noch wegen Rundfunkverbrechen verurteilt. Die Eheleute August und Helene Winzen wurden hingegen freigesprochen.[7]

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7. 1941-1942: Justiz

7. 1941-1942: Justiz

Die Rücksichtslosigkeit wächst nur dort, wo sie von der Duldsamkeit genährt wird. Darum ist die eine nicht weniger schuldig als die andere.[1]

Die Verurteilung der Gruppenmitglieder erfolgte in vier Prozessen zwischen dem 07.06.1941 und dem 16.10.1942 am OLG Hamm, dem VGH und dem RKG.