Das OLG Hamm, namentlich der Vorsitzende Senatspräsident Bergmann[1] mit den Oberlandesgerichtsräten Heuermann[2] und Schryen[3] als beisitzenden Richtern, verhängte am 07.06.1941 nach sechstägiger Verhandlung[4] gegen 14 Mitglieder der Gruppe[5], die mittlerweile alle im hiesigen Untersuchungsgefängnis untergebracht waren, wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens Zuchthausstrafen in Verbund mit langjähriger Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, die zwischen zwei und zehn Jahren lagen.[6] Die Angeklagten Eugen Jungmann, Alfred Otting und Albert Becker wurden außerdem noch wegen Rundfunkverbrechen verurteilt. Die Eheleute August und Helene Winzen wurden hingegen freigesprochen.[7]