Richter:
Senatspräsident Bergmann als Vorsitzender, Oberlandesgerichtsräte Heuermann und Schryen als beisitzende Richter
Staatsanwaltschaft:
Schnell
Urkundenbeamter der Geschäftsstelle:
Justizobersekretär Höhne
Quelle:
Urteil des OLG Hamm, 5.O.Js 59-41, 07.06.1941; BArch Z/C-16222 Bd.03.