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1. Ein Narrativ der Geheimen Staatspolizei?

1. Ein Narrativ der Geheimen Staatspolizei?

Dortmund, den 31. Aug. 1940

Bericht.

Seit längerer Zeit wurde in Verbindung mit einem Vertrauensmann eine Gruppe von Personen beobachtet, die sich an jedem Donnerstag und auch an anderen Tagen der Woche in der Wohnung des Franz Becker, Dortmund, Roßstrasse 21a zusammenfand, um sich hier durch Diskussionen, Vorträge und Vorlesungen in der marxistischen Weltanschauung zu schulen und weiterzubilden. Diese Personen hatten sich zu einer illegalen Organisation zusammengeschlossen und sich zur Aufgabe gemacht, immer weitere Kreise für eine staatsgegnerische Idee zu gewinnen. Da man damit rechnete, dass der Krieg für Deutschlands verloren gehen und anschliessend eine Revolution ausbrechen würde, beabsichtigte man, sich an die Spitze der zu erwartenden Volksempörung zu stellen, die Macht an sich zu reissen und die Staatsführung zu übernehmen. Der geistige Leiter dieser Organisation war der Arbeiter und Schriftsteller Paul Winzen, der es durch seine Begabung und Redetalent verstand, die übrigen Angehörigen des illegalen Kreises von der Richtigkeit seiner Anschauung zu überzeugen und bedingungslos hierfür zu gewinnen.  Als Schulungsmaterial wurden kommunistische und marxistische Bücher, die aus der legalen Zeit stammen, und illegale Hetzschriften, die von Paul Winzen verfasst und im Durchschreibeverfahren hergestellt wurden, verwandt. Diese wurden an die einzelnen Mitglieder zur Verteilung gebracht und dienten weiterhin dazu, den Inhalt aussenstehenden Personen zur Kenntnis zu bringen, um sie für die illegale Organisation zu werben.

Als der Hauptbeschuldigte Paul Winzen für den 30.5.1940 irrtümlich den zweiten Stellungsbefehl erhielt und an diesem tage zur Ausbildung nach Danzig-Langfuhr abrückte, wurde seine weitere Beobachtung bei der Wehrmacht durch die Abwehrstelle in Münster veranlasst. Da Paul Winzen Mitte Juli 1940 einen Brief schrieb, in dem er um Übersendung von RM. 50,– und seiner Zivilkleidung bat, weil er von der Wehrmacht flüchten wolle, war der Verdacht begründet, dass Winzen von seiner Beobachtung Kenntnis erhalten hatte. Tatsächlich stellte sich bei seiner späteren Vernehmung heraus, dass er in seinem Gesundheitspass, der ihm ausgehändigt worden war, den vermerk gelesen hatte: “nicht einberufen ohne vorherige Anfrage bei der Gestapo” und hierdurch gewarnt worden war. Aus diesem Grunde wurden die bereits ermittelten Personen am 27.6.1940 festgenommen bzw. die Festnahme durch die Abwehrstelle in Münster veranlasst. [1]