In der Sitzung vom 12.12.1941 verhängte der II. Strafsenat des OLG Hamm[1] das Urteil gegen Padberg, Neukötter und Kriegeskorte.[2]
Das OLG Hamm, namentlich der Vorsitzende Senatspräsident Bergmann[1] mit den Oberlandesgerichtsräten Heuermann[2] und Schryen[3] als beisitzenden Richtern, verhängte am 07.06.1941 nach sechstägiger Verhandlung[4] gegen 14 Mitglieder der Gruppe[5], die mittlerweile alle im hiesigen Untersuchungsgefängnis untergebracht waren, wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens Zuchthausstrafen in Verbund mit langjähriger Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, die zwischen zwei und zehn Jahren lagen.[6] Die Angeklagten Eugen Jungmann, Alfred Otting und Albert Becker wurden außerdem noch wegen Rundfunkverbrechen verurteilt. Die Eheleute August und Helene Winzen wurden hingegen freigesprochen.[7]
Derzeit überarbeite ich eine Passage meiner Arbeit, die sich mit dem Urteil des OLG Hamm (mit dem sich wohl nur Hans-Eckhard Niermann beschäftigt hat) auseinandersetzt, die mir bisher noch zu oberflächlich erscheint. Allein das Urteil wäre wohl genug Material für weitere Arbeiten. – Ich beschränke mich in meiner Untersuchung des Urteils nur auf das Bild Paul Winzens, dass in der Urteilsbegründung gezeichnet wird. Außerdem will ich herausarbeiten, wie der Senat des OLG die Beteiligung der Angeklagten an den Aktivitäten Winzens einschätzt.