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7.2. Nebenzirkel

7.2. Nebenzirkel

In der Sitzung vom 12.12.1941 verhängte der II. Strafsenat des OLG Hamm[1] das Urteil gegen Padberg, Neukötter und Kriegeskorte.[2]

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7.1. Oberlandesgericht Hamm

7.1. Oberlandesgericht Hamm

Das OLG Hamm, namentlich der Vorsitzende Senatspräsident Bergmann[1] mit den Oberlandesgerichtsräten Heuermann[2] und Schryen[3] als beisitzenden Richtern, verhängte am 07.06.1941 nach sechstägiger Verhandlung[4] gegen 14 Mitglieder der Gruppe[5], die mittlerweile alle im hiesigen Untersuchungsgefängnis untergebracht waren, wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens Zuchthausstrafen in Verbund mit langjähriger Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, die zwischen zwei und zehn Jahren lagen.[6] Die Angeklagten Eugen Jungmann, Alfred Otting und Albert Becker wurden außerdem noch wegen Rundfunkverbrechen verurteilt. Die Eheleute August und Helene Winzen wurden hingegen freigesprochen.[7]

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Urteile

Urteil des OLG Hamm vom 11./12.12.1941

Daten
Fall: 

Franz Padberg, Friedhelm Neukötter, Hans Kriegeskorte

Gericht: 
Oberlandesgericht Hamm
Datum: 
11./12.12.1941
Aktenzeichen: 
5.O.Js 197-41
Entscheidungstyp: 
Urteil
Richter: 
Oberlandesgerichtsrat Müller als Vorsitzender, Oberlandesgerichtsräte Heuermann und Schryen als beisitzende Richter
Staatsanwaltschaft:
Dr. Buchner
Urkundenbeamter der Geschäftsstelle:
Koch
Quelle:
Urteil des OLG Hamm, 5.O.Js 197-41, 11./12.12.1941; BArch ZC-16222 Bd. 03.
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Urteile

Urteil des OLG Hamm vom 07.06.1941

Daten
Fall: 

Eugen Jungmann, Heinrich Lampe, Walter Gawehn, Emil Koch, Herbert Koch, Siegfried Drupp, Hildegard Luke, Julius Krug, Bruno Hüsing, Albert Becker, Alfred Otting, Erich Winzen, August Winzen, Helene Winzen

Gericht: 
Oberlandesgericht Hamm
Datum: 
07.06.1941
Aktenzeichen: 
5.O.Js 59-41
Entscheidungstyp: 
Urteil
Richter: 
Senatspräsident Bergmann als Vorsitzender, Oberlandesgerichtsräte Heuermann und Schryen als beisitzende Richter
Staatsanwaltschaft:
Schnell
Urkundenbeamter der Geschäftsstelle:
Justizobersekretär Höhne
Quelle:
Urteil des OLG Hamm, 5.O.Js 59-41, 07.06.1941; BArch Z/C-16222 Bd.03.
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OCR: Urteil des OLG Hamm und “[Ge]Schicht[s]torten”

Derzeit überarbeite ich eine Passage meiner Arbeit, die sich mit dem Urteil des OLG Hamm (mit dem sich wohl nur Hans-Eckhard Niermann beschäftigt hat) auseinandersetzt, die mir bisher noch zu oberflächlich erscheint. Allein das Urteil wäre wohl genug Material für weitere Arbeiten. – Ich beschränke mich in meiner Untersuchung des Urteils nur auf das Bild Paul Winzens, dass in der Urteilsbegründung gezeichnet wird. Außerdem will ich herausarbeiten, wie der Senat des OLG die Beteiligung der Angeklagten an den Aktivitäten Winzens einschätzt.