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3. 1911-1936: Orientierungsphase

3.1. Freidenkerjugend

Im Alter von 17 Jahren trat Paul Winzen der Freidenkerjugend bei und scharte dort, wie Klotzbach schreibt, „bewusst distanziert von Parteien und anderen Interessengruppen“[1] eine Gruppe von Gleichaltrigen um sich.

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3. 1911-1936: Orientierungsphase

3. 1911-1936 Orientierungsphase

Jeder Mensch braucht eine andere Behandlung. Sie sei immer besser, als er sie verdient; aber nie so gut, daß er sie nicht mehr begreift.[1]

 

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1. Ein Narrativ der Geheimen Staatspolizei?

1. Ein Narrativ der Geheimen Staatspolizei?

Dortmund, den 31. Aug. 1940

Bericht.

Seit längerer Zeit wurde in Verbindung mit einem Vertrauensmann eine Gruppe von Personen beobachtet, die sich an jedem Donnerstag und auch an anderen Tagen der Woche in der Wohnung des Franz Becker, Dortmund, Roßstrasse 21a zusammenfand, um sich hier durch Diskussionen, Vorträge und Vorlesungen in der marxistischen Weltanschauung zu schulen und weiterzubilden. Diese Personen hatten sich zu einer illegalen Organisation zusammengeschlossen und sich zur Aufgabe gemacht, immer weitere Kreise für eine staatsgegnerische Idee zu gewinnen. Da man damit rechnete, dass der Krieg für Deutschlands verloren gehen und anschliessend eine Revolution ausbrechen würde, beabsichtigte man, sich an die Spitze der zu erwartenden Volksempörung zu stellen, die Macht an sich zu reissen und die Staatsführung zu übernehmen. Der geistige Leiter dieser Organisation war der Arbeiter und Schriftsteller Paul Winzen, der es durch seine Begabung und Redetalent verstand, die übrigen Angehörigen des illegalen Kreises von der Richtigkeit seiner Anschauung zu überzeugen und bedingungslos hierfür zu gewinnen.  Als Schulungsmaterial wurden kommunistische und marxistische Bücher, die aus der legalen Zeit stammen, und illegale Hetzschriften, die von Paul Winzen verfasst und im Durchschreibeverfahren hergestellt wurden, verwandt. Diese wurden an die einzelnen Mitglieder zur Verteilung gebracht und dienten weiterhin dazu, den Inhalt aussenstehenden Personen zur Kenntnis zu bringen, um sie für die illegale Organisation zu werben.

Als der Hauptbeschuldigte Paul Winzen für den 30.5.1940 irrtümlich den zweiten Stellungsbefehl erhielt und an diesem tage zur Ausbildung nach Danzig-Langfuhr abrückte, wurde seine weitere Beobachtung bei der Wehrmacht durch die Abwehrstelle in Münster veranlasst. Da Paul Winzen Mitte Juli 1940 einen Brief schrieb, in dem er um Übersendung von RM. 50,– und seiner Zivilkleidung bat, weil er von der Wehrmacht flüchten wolle, war der Verdacht begründet, dass Winzen von seiner Beobachtung Kenntnis erhalten hatte. Tatsächlich stellte sich bei seiner späteren Vernehmung heraus, dass er in seinem Gesundheitspass, der ihm ausgehändigt worden war, den vermerk gelesen hatte: “nicht einberufen ohne vorherige Anfrage bei der Gestapo” und hierdurch gewarnt worden war. Aus diesem Grunde wurden die bereits ermittelten Personen am 27.6.1940 festgenommen bzw. die Festnahme durch die Abwehrstelle in Münster veranlasst. [1]

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Quellen

Paul Winzen: Mit dem Beginn des neuen Krieges

Eine Frage mit der ich mich im Zusammenhang mit der Gruppe um Paul Winzen beschäftige, ist die nach der politischen Verortung. Nach Kurt Klotzbach, dem Ausstellungskatalog der Steinwache1, Lore Junge und Gisela Notz2 treffen auch Dieter Grützner und Dieter Knippschild vom Humanistischen Verband NRW die gleichlautende ideologische Verortung:

Der Marxismus wurde als allgemeine weltanschauliche Basis im Hinblick auf eine humanistische Gesellschaftsordnung akzeptiert. Das Modell des sowjetischen Kommunismus lehnten sie ebenso ab wie die praktische Politik der Sozialdemokratie.

  1. Högl, Günter: Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933-1945: ständige Ausstellung und Dokumentation, S.163 []
  2. Notz: Mehr als bunte Tupfen, S.235; dort in Fußnote 32; Hinweis auf Junge, Verfolgt, S.87. []
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Mitglieder - Mitwisser - Unbeteiligt?

Frauen im Widerstand gegen den Nationalsozialismus?

Ich habe vor längerer Zeit das Buch von Karen Holtmann über die Saefkow-Jaacob-Bästlein-Gruppe gelesen. Ihren Ansatz, mehr über die Widerstandsaktivitäten von Frauen herauszufinden, wollte ich in meine Arbeit auch einbringen. – Vor allem in Kombination mit den Überlegungen von Isabell Richter über das Aussageverhalten bei der Gestapo. Im Fall der “Winzengruppe” ist fast ein Drittel aller von mir aus den Quellen erfassten Personen weiblich, dazu kommt, dass mit Hildegard Schimschok (geb. Luke) eine Überlebende das Bild der Gruppe nachhaltig geprägt hat.

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Konzeption

Widerstand gegen den Nationalsozialismus

Paul [Winzen]schrieb einmal: Was hängt doch alles von einem Gedanken ab, ob ihn Millionen fassen oder verwerfen.” Zu den Millionen nachher zu zählen ist nicht allzuschwer. Aber mitgeholfen zu haben, daß er erfaßt wurde, von all diesen Millionen, daß ist schwerer. 1

Ich nehme seit einigen Jahren am Workshop der Forschungsgemeinschaft 20. Juli 1944 teil, seit dem letzten Jahr leite ich diesen. „Traditionell“ beginnt dieser Workshop mit einem Einführungsvortrag und einer Diskussion über den Begriff „Widerstand“. (Das Programm für dieses Jahr sieht das allerdings nicht vor.) Generell könnte man sagen, dass dieser Begriff ein nicht angepasstes Verhalten be- oder umschreibt. Problematisch ist aber, dass dieses Wort aus sich selbst heraus nicht präzise ist: Je nachdem, wie weit man es fasst, kann es unzählige Erscheinungsformen haben. Es ist ein Relationsbegriff, der erst im Zusammenhang mit anderen Begriffen an Bedeutung gewinnt.2

  1. Generalienband II des Oberreichanwaltes beim VGH; Brief Kasels an Hildegard Luke 03.04.1940; BArch ZC-16222 Bd.2. [Nach Zählung der Selke GmbH: Datei 031]. []
  2. Daase, Christopher: Was ist Widerstand? Zum Wandel von Opposition und Dissidenz, APuZ: Nr. 27 / 30.06.2014. []
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Urteile

Urteil des Volksgerichtshofs vom 20./21.02.1941

Daten
Fall: 
Paul Winzen, Josef Kasel, Franz Becker
Gericht: 
1 Senat VGH in der Sitzung vom 21.02.1942:
Datum: 
11./12.12.1941
Aktenzeichen: 
J 92/41 | 2 H 163/41
Entscheidungstyp: 
Urteil
Richter: 
Kammergerichtsrat Granzow, Landgerichtsdirektor Dr. Lorenz, SS-Oberführer Tscharmann, NSKK-Brigadeführer Heinsius, SA-Brigadeführer Aumüller
Staatsanwaltschaft:
Ranke
Urkundenbeamter der Geschäftsstelle:
Justizsekretär Juhle
Quelle:
Urteil des VGH, J 92/41 | 2 H 163/41, 20/21.02.1942; BArch ZC-16222 Bd. 05.
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Urteile

Urteil des OLG Hamm vom 07.06.1941

Daten
Fall: 

Eugen Jungmann, Heinrich Lampe, Walter Gawehn, Emil Koch, Herbert Koch, Siegfried Drupp, Hildegard Luke, Julius Krug, Bruno Hüsing, Albert Becker, Alfred Otting, Erich Winzen, August Winzen, Helene Winzen

Gericht: 
Oberlandesgericht Hamm
Datum: 
07.06.1941
Aktenzeichen: 
5.O.Js 59-41
Entscheidungstyp: 
Urteil
Richter: 
Senatspräsident Bergmann als Vorsitzender, Oberlandesgerichtsräte Heuermann und Schryen als beisitzende Richter
Staatsanwaltschaft:
Schnell
Urkundenbeamter der Geschäftsstelle:
Justizobersekretär Höhne
Quelle:
Urteil des OLG Hamm, 5.O.Js 59-41, 07.06.1941; BArch Z/C-16222 Bd.03.
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"Neuer Sozialismus"

Eine Zusammenfassung für die Geheime Staatspolizei

Paul Winzen erhielt im Zuge seiner Vernehmungen durch die Gestapo die Anweisung, seine “Weltanschauung” zusammenfassend darzustellen. Auch wenn diese Zusammenfassung natürlich strategisch geschrieben wurde, kann man einige Ansatzpunkte entnehmen. Ich hoffe, zusammen mit den Urteilen des OLG Hamm, des Reichskriegsgerichtes und des Volksgerichtshofes, sowie den Protokollen der Gestapo über diverse Hausdurchsuchungen,  Zeitzeugenaussagen und erhaltene Aphorismen zu mindestens ansatzweise der Theorie des “neuen Sozialismus” nahezukommen.

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OCR: Urteil des OLG Hamm und “[Ge]Schicht[s]torten”

Derzeit überarbeite ich eine Passage meiner Arbeit, die sich mit dem Urteil des OLG Hamm (mit dem sich wohl nur Hans-Eckhard Niermann beschäftigt hat) auseinandersetzt, die mir bisher noch zu oberflächlich erscheint. Allein das Urteil wäre wohl genug Material für weitere Arbeiten. – Ich beschränke mich in meiner Untersuchung des Urteils nur auf das Bild Paul Winzens, dass in der Urteilsbegründung gezeichnet wird. Außerdem will ich herausarbeiten, wie der Senat des OLG die Beteiligung der Angeklagten an den Aktivitäten Winzens einschätzt.