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7.4. Reichskriegsgericht

7.4. Reichskriegsgericht

Am 29.07.1942 stellte der Oberreichsanwalt an den Vorsitzenden des 2. Senats beim VGH den Antrag, den Haftbefehl gegen Werner Engel aufzuheben und „das Verfahren gegen diesen infolge inzwischen eingetretener Unzuständigkeit des VGH einzustellen. Das Verfahren gegen Engel [sei] vom Reichskriegsgericht übernommen worden und […] ein neue Haftbefehl [sei] gegen ihn ergangen“[1]. Der VGH[2] erklärte am 04.08.1942 daraufhin das Verfahren für erledigt.[3] Der 1. Senat des RKG[4] verhängte gegen den Unteroffizier Werner Engel in der Sitzung vom 16.10.1942 wegen Vorbereitung zum Hochverrat, in Tateinheit mit militärischem Diebstahl, eine Zuchthausstrafe von fünf Jahren, die Wehrunwürdigkeit und den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte von fünf Jahren. Die zwei Jahre Untersuchungshaft wurden auf die Strafe angerechnet.[5]

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Urteile

Urteil des Reichskriegsgerichts 16.10.1942

Daten
Fall: 
Werner Engel
Gericht: 
1 Senat Reichskriegsgericht
Datum: 
16.10.1942
Aktenzeichen: 
StPL (HLS) I 86/42 | StPL (RKA) 248/42
Entscheidungstyp: 
Urteil
Richter: 
Senatspräsident Neumann, Generalmajor Schroth, Oberst Rohrs,  Oberkriegsgerichtsrat Sesemann,  Major Dr. von Kessel
Staatsanwaltschaft:
Kriegsgerichtsrat Dr. Bornemann
Urkundenbeamter der Geschäftsstelle:
Amtsrat Nüske
Bestätigt das Urteil:
Der Präsident des Reichskriegsgerichts als Gerichtsherr Admiral Bastian,
Berlin, den 11.11.1942.
Quelle:
Urteil des Reichskriegsgerichts, StPL (HLS) I 86/42 | StPL (RKA) 248/42, 16.10.1942; ZC-16222 Bd. 03.